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Die Automatengebühr für Fremdabhebungen an Geldautomaten wird zukünftig transparenter gestaltet. Die im ZKA zusammengeschlossenen Bankenverbände haben sich auf einen Kompromissvorschlag geeinigt.
Wertpapiereigengeschäfte werden nach HGB eingeteilt in
• Finanzgeschäfte (Handelsbestand, Derivate),
• Wertpapiere der Liquiditätsreserve,
• Finanzanlagen.
Nach IFRS gibt es keine Wertpapiere der Liquiditätsreserve und somit auch keine 340f-Vorsorgereserve. Die Bestände an Wertpapieren werden unterteilt in Finanzanlagen und Handelsaktiva.
Nach IAS 39 werden vier Kategorien von Finanzaktiva und zwei Kategorien von Finanzpassiva unterschieden:
Bundesfinanzminister will alte Kontonummern retten
23.08.2010
Die deutschen Bankkunden sollen trotz europaweiter Einführung der IBAN ihre gewohnten Kontonummern behalten dürfen. Der Bundesfinanzminister will Pläne der EU-Kommission abschwächen.
Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
23.08.2010
Am 27.07.2010 ist das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte in Kraft getreten. Mit dem Gesetz verbietet der Gesetzgeber bestimmte ungedeckte Leerverkäufe und bestimmte Kreditderivate.
Seit dem 01.07.2010 können Bankkunden ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Auf dem P-Konto steht ihnen für den Fall, dass das Kontoguthaben gepfändet ist/wird, ein Freibetrag zu. Dieser wird jeweils für den Kalendermonat gewährt.
Bei der Stellung von Bürgschaften müssen Kreditinstitute prüfen, ob die Bürgschaft nicht nach § 138 BGB sittenwidrig und somit nichtig ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Bürge keine oder nur ein geringes Vermögen bzw. Einkommen hat und zum Kreditnehmer in einem besonders nahen persönlichen Verhältnis steht. Nach dem BGH (ZIP 2002, S. 1719) wird dann vermutet, dass die Bürgschaft nur aufgrund der emotionalen Verbindung des Bürgen zum Kreditnehmer als Hauptschuldner abgegeben wurde.
Insolvenzfestigkeit von Einzugsermächtigungslastschriften
06.08.2010
Der IX. Zivilsenat und der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) haben in zwei Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt.
Überweisungen und Lastschriften nur noch mit IBAN und BIC
06.08.2010
Die Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungssystems SEPA (Single Euro Payments Area) kommt nur zögerlich voran. Derzeit werden nur ca. 10 % des Zahlungsverkehrs in der EU über die neuen einheitlichen Standards abgewickelt.
Vor dem Hintergrund der Finanzkrise sind in der Finanzwirtschaft neue Arten des Factorings entwickelt worden, die mittlerweile eine hohe Marktakzeptanz genießen.
Auslegung der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes – Teil 1
07.06.2010
Mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) sind besondere Regelungen für Werbung und sonstige Informationen von Wertpapierdienstleistungen geschaffen worden, die durch § 31 Abs. 2 WpHG sowie § 4 WpDVerOV) in deutsches Recht umgesetzt wurden.
- Verlustverrechnungstopf beim Tod des Kunden
- Erstatten von Kapitalertragsteuern aufgrund eines nachträglichen Einreichens eines gemeinsamen Freistellungsauftrages von Ehegatten
Apples iPhone kann auch als Kreditkartenleser genutzt werden. In den USA haben erste Unternehmen Systeme an den Markt gebracht, die Kreditkarten mit dem Smartphone von Apple verarbeiten.
Das Bundesverbraucherministerium will Kreditinstitute dazu zwingen, einheitliche Beipackzettel für Finanzprodukte zu erstellen. Ursprünglich hatte das Ministerium damit gerechnet, dass die Kreditinstitute freiwillig entsprechende Produkt-Informationsblätter entwickeln und sich auf einen einheitlichen Standard einigen.
Das umstrittene Abkommen zum Austausch von SWIFT-Bankdaten mit den USA (SWIFT-Interimsabkommen) wird neu verhandelt. Nach Auffassung des Bundesministeriums der Justiz enthält das Abkommen erhebliche Lücken beim Datenschutz und den zugehörigen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Steuerbescheinigungen für den Privatkunden – Teil 6
26.05.2010
In der Zeile „Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne § 43 Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG“ ist stets der Bruttobetrag anzugeben, d. h. der Betrag vor Berücksichtigung von Verlusten und Freistellungsauftrag (FSA).
Der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) hat am 01.03.2010 die Abschaffung des Präsenzhandels beschlossen. Im Rahmen der Reform des Frankfurter Börsenhandels wird ein Xetra-Spezialistenmodell für Aktien und Anleihen eingeführt.
Von der Bundesregierung wurde Herr Hans-Joachim Metternich als Kreditmediator (KM) eingesetzt.
Der Kreditmediator bündelt in Abstimmung mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern die Beschwerden von Fremdkapital suchenden Unternehmen und sucht konstruktive Lösungen mit den Kreditinstituten.
Am 11. Juni 2010 treten die Änderungen des Verbraucherkreditrechts in Kraft. Die Änderungen betreffen u. a. den Sollzinssatz für sogenannte geduldete Überziehungen.
Von einer geduldeten Überziehung spricht man, wenn ein Konto über eine bestehende Kreditlinie hinaus oder ohne Kreditlinie/-vereinbarung überzogen wird und das Kreditinstitut dies duldet.
Steuerbescheinigungen für den Privatkunden – Teil 4
23.04.2010
Der „Gewinn aus Kapitalerträgen“ gemäß § 20 Abs. 2 EStG umfasst alle positiven uneingeschränkt verrechenbare Gewinne aus § 20 Abs. 2 EStG zuzüglich der positiven Differenz zwischen Aktienveräußerungsgewinne und Aktienveräußerungsverluste.
Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto – Teil 1
23.04.2010
Am 01.07.2010 tritt das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft. Jeder Inhaber eines Girokontos hat ab diesem Zeitpunkt einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung seines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Seit dem 23.03.2010 gilt eine geänderte SCHUFA-Klausel. Hintergrund ist die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die SCHUFA und die ZKA-Verbände haben die SCHUFA-Klausel an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Abgeltungsteuer – Transaktionskostenanteil und Verlustverrechnungstopf
25.03.2010
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zum Transaktionsanteil des Vermögensverwaltungsentgelts/all-in-fee bei Kreditinstituten Stellung genommen.
Sperr-Notruf 116 116 für Debitkarten, Online-Banking und Telefonbanking
25.03.2010
Aufgrund der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste sind die Kreditinstitute gemäß des Gesetzes zur Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der Richtlinie nunmehr auch verpflichtet, für das Sperren von Online-Banking-Accounts, für das Annehmen und Weiterleiten von Sperranfragen für Telefon-Banking-Accounts sowie für das Annehmen und Weiterleiten von Anfragen zum Entsperren einen Prozess mit einer 24-stündigen Erreichbarkeit vorzuhalten.
In der Zeile „Höhe der Kapitalerträge“ werden sämtliche Arten von Kapitalerträgen ausgewiesen. Die Angabe der Kapitalerträge erfolgt nach Verrechnung der allgemeinen Verluste und der Aktienveräußerungsverluste (unter Berücksichtigung der eingeschränkten Verrechenbarkeit lediglich mit Aktienveräußerungsgewinnen), jedoch vor Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags.
Steuerbescheinigungen für den Privatkunden – Teil 2
Verhältnis von Steuerbescheinigung und Verlustbescheinigung
25.03.2010
Die Kreditinstitute sind verpflichtet, dem Privatkunden auf dessen Wunsch eine Steuerbescheinigung auszufertigen, die die für die Veranlagung notwendigen Informationen enthält.
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat ein Informationsblatt für Finanzprodukte vorgestellt. Mit diesem standardisierten Produktinformationsblatt (Beibackzettel) kann der Kunde auf einen Blick erkennen, wie ein Anlageprodukt funktioniert, welche Risiken und welche Kosten damit verbunden sind.
Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat ein Informationsblatt für Finanzprodukte vorgestellt. Mit diesem standardisierten Produktinformationsblatt (Beibackzettel) kann der Kunde auf einen Blick erkennen, wie ein Anlageprodukt funktioniert, welche Risiken und welche Kosten damit verbunden sind.
Seit 2009 wird die Einkommensteuer auf Kapitalerträge des Privatkunden durch die Abgeltungsteuer abgegolten.
Auf Wunsch des Kunden sind die Kreditinstitute verpflichtet, eine Steuerbescheinigung auszustellen. Dies ist u. a. dadurch begründet, dass der Privatkunde ein generelles Wahlrecht zur Veranlagung der Einkommensteuer hat und u. U. sogar zur Veranlagung der Einkommensteuer verpflichtet ist.
Bislang vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass der Übertrag eines Wirtschaftsguts vom Einzeldepot eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftsdepot der Ehegatten oder der Übertrag zwischen Einzeldepots der Ehegatten nicht als Gläubigerwechsel im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften des Depotübertrags (§ 43 Abs. 1 Satz 4 EStG) zu betrachten ist.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer veröffentlicht, in dem es die Auffassung vertritt, dass die vereinnahmten Stückzinsen aus dem Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren, die der Kunde vor dem 01.01.2009 erworben hat, der Abgeltungsteuer unterliegen.
neue technische Umsetzung der elektronischen Geldbörse
26.02.2010
Die „kontaktlose Geldbörse“ ist eine Bezahlkarte, mit der berührungslos oder kontaktlos bezahlt werden kann. Über ein Magnet-/Elektrofeld, das vom Bezahlterminal aus aufgebaut wird, und eine Luftschnittstelle wird der Bezahlvorgang rasch und sicher durchgeführt.
Bei der kontaktlosen Bezahltransaktion wird die Chipkarte lediglich in kurzem Abstand (zwischen1 cm und 10 cm) über das Bezahltermintal gehalten und die Zahlung erfolgt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EUR können ab 2010 in dem Jahr wieder abgeschrieben werden, in dem sie angeschafft oder hergestellt werden. Alternativ dazu ist es jedoch auch möglich, einen Sammelposten für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 EUR und 1.000 EUR einzurichten.
BaFin prüft die Handhabung der neuen Dokumentationspflichten
09.02.2010
Die BaFin verschafft sich in den kommenden Monaten – etwa durch Stichproben – einen Überblick darüber, wie die Institute den neuen Vorschriften nachkommen.
Maßnahmen zur Risikobegrenzung bei SEPA-Lastschriften – Teil 1
09.02.2010
Mit den beiden SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Basislastschriftverfahren/SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren) können Lastschrifteinzüge innerhalb der EU-/EWR-Staaten und die Schweiz getätigt werden.
SEPA Cards Framework – neues Rahmenwerk für Kartenzahlungen
09.02.2010
Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsmarktes (SEPA) betrifft nicht nur Überweisungen und Lastschriften, sondern auch Zahlungen mit Debit- und Kreditkarten.
Ab dem 01.01.2010 ist jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten gegenüber Privatkunden zu protokollieren.
Finanzinstrumente sind Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate und Rechte auf Zeichnung von Wertpapieren (§ 2 Abs. 2b WpHG).
Durch die Einführung von SEPA (Single Euro Payments Area) sind die traditionellen Strukturen des Zahlungsverkehrs geändert worden. Folgende Missverständnisse und Irrtümer sollten ausgeräumt werden:
Zinsinformationsverordnung – Änderung des Zinsbegriffs
26.01.2010
Die Zinsinformationsverordnung (TIV) regelt den grenzüberschreitenden Informationsaustausch über Zinserträge innerhalb der EU. Danach melden die in Deutschland ansässigen Kreditinstitute dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jeweils bis zum 31.05. des Folgejahres die Höhe der meldepflichtigen Zinszahlungen für im EU-Ausland ansässige Bankkunden sowie deren Namen, Anschrift und Kontonummer.
Damit beim Onlinebanking nur Berechtigte Zugriff auf ein Konto haben, bedarf es sicherer Legitimationsverfahren.
Das Standardverfahren der deutschen Kreditwirtschaft ist iTAN. Dabei erhält der Kunde vom Bankserver eine bestimmte TAN zur Autorisierung. Hierdurch wird eine Bindung der Transaktion an eine einzelne Nummer erreicht.
Ab 2010 muss jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten gegenüber Privatkunden schriftlich protokolliert werden.
Im Rahmen der Basisdokumentation werden die generellen Kundenangaben erfasst. Diese Angaben werden allen Geschäften und jeder Beratung in Finanzinstrumenten zugrunde gelegt. Ausnahme: Der Kunde erklärt, generell von diesen Angaben abweichen zu wollen, d. h. nicht nur im Einzelfall, oder für das Kreditinstitut haben sich die Kundenangaben erkennbar generell geändert.
Ab dem 01.01.2010 muss jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten (z. B. verzinsliche Anleihen, Zertifikate, Fondsanteile, Aktien) gegenüber Privatkunden schriftlich protokolliert werden (§ 3 Abs. 2b WpHG).
Elektronischer Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren
14.12.2009
Mit dem „Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften im Grundbuchverfahren" (ERVGBG) ist nunmehr die rechtliche Basis für eine elektronische Kommunikation zwischen Grundbuchamt und den am Eintragungsverfahren beteiligten Personen geschaffen worden.
Derzeit nehmen noch nicht alle Kreditinstitute in Deutschland und in Europa an den beiden SEPA-Lastschriftverfahren teil. Auf nationaler Ebene ist die lückenhafte Erreichbarkeit insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Sparkassen und die Postbank noch nicht Teilnehmer an den SEPA-Lastschriftverfahren sind.
In der Geldtransfer-Verordnung (EU-Verordnung 1781/2206 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers) ist festgelegt, welche Angabe zum Auftraggeber bei Überweisungen zur Prävention, Ermittlung und Aufdeckung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu übermitteln sind. Der § 25b KWG wurde entsprechend angepasst.
Kreditbesicherung durch Lebensversicherungsansprüche
01.12.2009
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Urteil (Az: VIII R 12/07) entschieden, dass bei einer Abtretung ohne betragsmäßige Beschränkung für die Frage der Übersicherung nicht auf den aktuellen Rückkaufswert, sondern auf den Nominalbetag der Versicherung abzustellen ist.
Die „EU-Preisverordnung (EG) Nr. 2560/2001“ ist zum 1. November 2009 ersetzt worden durch die „Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001“.
Die Giropay GmbH hat gegen die Payment Network AG eine Wettbewerbsklage beim Landgericht Köln eingereicht.
giropay ist ein von deutschen Banken und Sparkassen entwickeltes und legitimiertes Online-Bezahlverfahren. sofortüberweisung.de ist ein Produkt der Payment Network AG.
Am 1. November 2009 ist die SEPA-Lastschrift am Markt eingeführt worden. Während die SEPA-Basislastschrift von allen Kunden genutzt werden kann, darf die SEPA-Firmenlastschrift nur von solchen Kunden genutzt werden, die keine Verbraucher sind.
Derzeit werden im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) die zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehrsabkommen und Berücksichtigung des neuen Zahlungsverkehrsrechts überarbeitet.
Novellierung des Verbraucherkredit- und Widerrufsrechts
17.11.2009
Der Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Neuregelung des Verbraucherkredit- und Widerrufsrechts verabschiedet. Die Inhalte des Gesetzes entsprechen im Wesentlichen denen des Gesetzesentwurfs.
Seit dem 1. November 2009 gelten die „Gemeinsamen europäischen Prinzipien zum Girokontenwechsel“, auf die sich die Europäische Kommission und die europäischen Verbände der Kreditwirtschaft unter Beteiligung der europäischen Verbraucherschutzverbände geeinigt haben.
Während beim SEPA-Basislastschriftverfahren das Mandat mit einer Einzugsermächtigung vergleichbar ist, ähnelt das Mandat beim SEPA-Firmenlastschriftverfahren einem Abbuchungsauftrag.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Regeln für die Riester-Rente (private Altersvorsorge) geändert werden müssen (Az.: C2690/07). Drei jetzige Regeln verstoßen gegen Europarecht.
Die EURO Kartensysteme GmbH (EKS) ist, ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Kreditwirtschaft, ist vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) mit dem Ausgleich von Schäden aus Verfügungen mit gefälschten oder verfälschten Debitkarten sowie mit der Abwicklung dieser Schadensfälle beauftragt. Die EKS hat zu diesem Zweck einen Debit-Schadenspool eingerichtet. Die Kartenherausgeber (z.B. Kreditinstitute) erhalten hieraus entsprechende Schäden erstattet.
Die SEPA-Basislastschrift kann für Lastschrifteinzüge in EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz genutzt werden, d.h. auch für Zahlungen innerhalb Deutschlands. SEPA tangiert somit nicht nur den Auslandszahlungsverkehr sondern auch den kompletten Inlandszahlungsverkehr.
Am 31. 10. 2009 treten die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr in Kraft. Ab diesem Datum kann die neue SEPA-Basislastschrift im EU/EWR-Raum (d.h. auch im Inland) und in der Schweiz genutzt werden.
Ab dem 31.10.2009 gelten neue Bedingungen für Debitkarten. Danach gilt grundsätzlich, dass der Kunde nach der Verlustanzeige (Sperranzeige) keine Haftung für die danach eintretenden Schäden aufgrund einer missbräuchlichen Verfügung der Debitkarte trifft.
Ab dem 31.10.2009 gelten neue Bedingungen für Debitkarten. Danach gilt grundsätzlich, dass der Kunde nach der Verlustanzeige (Sperranzeige) keine Haftung für die danach eintretenden Schäden aufgrund einer missbräuchlichen Verfügung der Debitkarte trifft.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die zweite Novellierung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Banken) veröffentlicht.
Änderungen in den „Bedingungen für die Datenfernübertragung“
05.10.2009
Ab dem 31. Oktober 2009 gelten geänderte „Bedingungen für die Datenfernübertragung „ (DFÜ-Abkommen). Hintergrund ist die Umsetzung des neuen Zahlungsverkehrsrechts.
Das DFÜ-Abkommen enthält alle für den Kunden relevanten Regeln für das Erteilen von Aufträgen per DFÜ.
Nach § 504 BGB werden die bislang als Dispositionskredite bezeichneten Verträge nunmehr als Überziehungsmöglichkeiten definiert.
Bei Überziehungsmöglichkeiten gelten zusätzliche Informationspflichten. Bei Vertragsänderungen in der Form einer Zinsanpassung ist nur bei einer Erhöhung des Sollzinssatzes zu unterrichten sowie bei Erhöhung sonstiger Kosten.
Kreditinstitute erstellen für ihre betriebliche Kunden (Firmenkunden) eine Steuerbescheinigung, wenn die Kapitalerträge den Einkünften aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit oder der Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind.
Ansprüche wegen mangelhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags sind grundsätzlich abschließend (§§ 675u und 675 BGB). Der Zahlungsdienstleister (z.B. Kreditinstitut, Zahlungsinstitut) haftet für Folgeschäden.
Haftung für nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung
24.08.2009
§ 675y BGB-E regelt für den Fall von Leistungsstörungen bei der Ausführung von Zahlungsvorgängen die verschuldensunabhängigen Ansprüche des Kunden gegen seinen Zahlungsdienstleister.
Ab dem 01. Januar 2010 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen (z.B. Kreditinstitute) über jede Anlageberatung in Finanzinstrumenten gegenüber Privatkunden schriftlich protokolieren (§ 34 Absätze 2a und 2b).
Am 1. September 2009 tritt das „Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“ in Kraft.
Ziel ist es insbesondere, den Adresshandel und Missbrauch personenbezogener Daten zu reduzieren.
Die Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Übermittlung von Positivdaten an Auskunfteien.
Zum 02.11.2009 wird das SEPA-Lastschriftverfahren eingeführt. Neben der Nutzung in Deutschland eröffnen sich für Kredit- und Zahlungsinstitute neue Marktchancen durch das Angebot von grenzüberschreitenden Lastschrifteinzügen (EU-/EWR-Staaten und Schweiz).